Folie 31

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Modellversuch: Flexible Grundschule

  • Jahrgangsstufe 1/2 als gemeinsame „Eingangsstufe“

  • Diese wird entwicklungsbedingt in 1, 2, oder 3 Jahren durchlaufen (3. Jahr kein Wiederholungsjahr!)

  • Elternentscheid nach 1. Klasse nach Beratung durch Schule

  • Nach 2. Klasse Entscheidung über 3-jährige Verweildauer (Einvernehmen Schule u. Eltern)

  • Bei Uneinigkeit entscheidet Schulamt nach Anhörung des Schulpsychologen

Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-West

In der „Flexiblen Grundschule“ können die Schüler die Jahrgangsstufen 1 und 2 je nach Entwicklungs- und Leistungsstand in einem, zwei oder drei Schulbesuchsjahren durchlaufen. Zum Ende des ersten Schulbesuchsjahres entscheiden die Erziehungsberechtigten nach Beratung durch die Schule, ob ihr Kind die Eingangsstufe in einem Jahr durchlaufen soll.
Am Ende des zweiten Schulbesuchsjahres kann auch entschieden werden, ob ein Schüler die Eingangsstufe in drei Jahren durchlaufen soll. Die Entscheidung hierüber soll im Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten getroffen werden. In Fällen, in denen ein Einvernehmen nicht hergestellt werden kann, entscheidet das Schulamt nach Anhörung eines Schulpsychologen.
Auch bei einer Verweildauer von drei Jahren gilt stets, dass zwei Jahre Vollzeitschulpflicht erfüllt wurden. Wird aufgrund einer ein- bzw. dreijährigen Verweildauer in der Eingangsstufe die in den Schulordnungen vorgesehenen Altersgrenzen unter- bzw. überschritten, greifen die in den Schulordnungen vorgesehenen Ausnahmeregelungen der §§ 26 Abs. 2 Nr. 3 GSO bzw. RSO!