Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung für Schüler der Mittelschule (Quali)
Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule können sich freiwillig einer besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses unterziehen.
Die Teilnahme an der Leistungsfeststellung setzt den Besuch des entsprechenden Faches voraus.
Fächer der besonderen Leistungsfeststellung: Für alle Teilnehmer verpflichtend sind die Fächer Deutsch, Mathematik und AWT, nach Wahl des Teilnehmers die Fächer Englisch, Physik/Chemie/Biologie oder Geschichte/ Sozialkunde/Erdkunde, das Wahlpflichtfach Gewerblich-technischer Bereich, Kaufmännisch-bürotechnischer Bereich oder Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich, das der Teilnehmer besucht hat, nach Wahl des Teilnehmers eines der Fächer Religionslehre, Ethik, Sport, Kunsterziehung, Informatik. Der Schüler kann hierbei nur ein Fach wählen, das er als benotetes Fach besucht hat.
Bewertung der besonderen Leistungsfeststellung
Der Qualifizierende Hauptschulabschluss setzt sich für Schüler der Hauptschule zusammen aus den Jahresfortgangsnoten und den Noten der besonderen Leistungsfeststellung. Die Jahresfortgangsnote ist den Teilnehmern vor Beginn der besonderen Leistungsfeststellung für jene Fächer mitzuteilen, in denen sie sich der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen.
Ein Schüler hat den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht, wenn er eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erreicht hat; dabei bleibt die 2. Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.
Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:
- Addition der Jahresfortgangsnoten und der Noten der besonderen Leistungsfeststellung für jedes Fach
- Gewichtung: Jahresfortgangsnoten und Noten der besonderen Leistungsfeststellung in Deutsch, Mathematik, Physik/Chemie/Biologie, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und Englisch zählen doppelt.
Nachholung der besonderen Leistungsfeststellung
Eine Nachholung ist möglich, wenn der Schüler aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund an der besonderen Leistungsfeststellung teilweise nicht teilgenommen hat, im laufenden Schuljahr oder zu Beginn des kommenden Schuljahres. Nähere Einzelheiten, insbesondere die Anrechnung abgelegter Teile, Terminfeststellung und Aufgabenstellung, entscheidet die Feststellungskommission.
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