Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung für Schüler der Mittelschule (Quali)

Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule können sich freiwillig einer besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses unterziehen.

Die Teilnahme an der Leistungsfeststellung setzt den Besuch des entsprechenden Faches voraus.

Fächer der besonderen Leistungsfeststellung: Für alle Teilnehmer verpflichtend sind die Fächer Deutsch, Mathematik und AWT, nach Wahl des Teilnehmers die Fächer Englisch, Physik/Chemie/Biologie oder Geschichte/ Sozialkunde/Erdkunde, das Wahlpflichtfach Gewerblich-technischer Bereich, Kaufmännisch-bürotechnischer Bereich oder Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich, das der Teilnehmer besucht hat, nach Wahl des Teilnehmers eines der Fächer Religionslehre, Ethik, Sport, Kunsterziehung, Informatik. Der Schüler kann hierbei nur ein Fach wählen, das er als benotetes Fach besucht hat.

Bewertung der besonderen Leistungsfeststellung 

Der Qualifizierende Hauptschulabschluss setzt sich für Schüler der Hauptschule zusammen aus den Jahresfortgangsnoten und den Noten der besonderen Leistungsfeststellung. Die Jahresfortgangsnote ist den Teilnehmern vor Beginn der besonderen Leistungsfeststellung für jene Fächer mitzuteilen, in denen sie sich der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen. 
Ein Schüler hat den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht, wenn er eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erreicht hat; dabei bleibt die 2. Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.

Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:

  • Addition der Jahresfortgangsnoten und der Noten der besonderen Leistungsfeststellung für jedes Fach
  • Gewichtung: Jahresfortgangsnoten und Noten der besonderen Leistungsfeststellung in Deutsch, Mathematik, Physik/Chemie/Biologie, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und Englisch zählen doppelt.

Nachholung der besonderen Leistungsfeststellung

Eine Nachholung ist möglich, wenn der Schüler aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund an der besonderen Leistungsfeststellung teilweise nicht teilgenommen hat, im laufenden Schuljahr oder zu Beginn des kommenden Schuljahres. Nähere Einzelheiten, insbesondere die Anrechnung abgelegter Teile, Terminfeststellung und Aufgabenstellung, entscheidet die Feststellungskommission.

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Nachholtermine Quali


Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 24. September bis 28. September 2012 nachholen (§ 58 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt ein vom Staatlichen Schulamt eingesetztes Lehrerteam.

Nacholtermine MSA   Mittlerer Schulabschluss Klasse M-10

17. bis 21. September 2012

Information für externe Prüfungsteilnehmer

18. April 2012       14.00 Uhr Schule Waldram


Quali - zentrale Prüfung 2012

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Volksschulen gilt folgender Zeitplan:

Freitag, 22. Juni 2012:
Muttersprache (§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO), 8.30 Uhr, 180 Minuten Arbeitszeit

Montag, 25. Juni 2012:
Englisch (§ 54 Abs. 7 Nr. 3 VSO), 8:30 Uhr, 90 Minuten Arbeitszeit (Listening Comprehension, Use of English, Reading Comprehension, Text Production)

Dienstag, 26. Juni 2012:
Deutsch (§ 54 Abs. 7 Nr. 1 VSO), 8:30 Uhr, 180 Minuten (A. Rechtschreibung, B. Schriftlicher Sprachgebrauch)

Deutsch als Zweitsprache (§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 3 VSO), 8:30 Uhr, 90 Minuten Arbeitszeit (A. Lückendiktat und Spracharbeit , B. Textarbeit)

Mittwoch, 27. Juni 2012:
Mathematik (§ 54 Abs. 7 Nr. 2 VSO) , 8.30 Uhr, 100 Minuten Arbeitszeit

Donnerstag, 28. Juni 2012:
Physik/Chemie/Biologie
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
(§ 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO)
8.30 Uhr, 60 Minuten Arbeitszeit

Mündliche Prüfungen im Fach Englisch für Quali-Teilnehmer

21. und 22. Juni 2012

Mündliche Prüfungen im Fach Englisch für Klasse M-10   MSA

5. und 6. Juli 2012
Projektprüfung


Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt.

Termine siehe unter "Termine"