Mittelschule

Die Mittelschule

Unsere Mittelschule ist von der 5. bis zur 9. Klasse einzügig. Erweitert wird sie durch den M10-Zweig, der die Möglichkeit für unsere SchülerInnen gibt, einen Mittleren Schulabschluss zu erreichen. 

Stark für den Beruf Stark im Wissen Stark als Person
Berufsorientierung Mittlerer Schulabschluss Qualifizierender Hauptschulabschluss Erfolgreicher Hauptschulabschluss Erfolgreicher Hauptschulabschluss der Praxisklasse Klassenlehrerprinzip
Praxisorientierter Unterrichtsansatz Sicherung der Kernkompetenzen Mathematik, Deutsch und Englisch durch individuelle Förderung: Modulare Förderung Förderstunden, Budgetstunden Begabungsgerechtes Abschlussangebot nach 10 Jahren: Mittlerer Schulabschluss nach 9 Jahren: erfolgreicher Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, erfolgreicher Hauptschulabschluss der Praxisklasse Kooperation Mittelschule – Realschule Mittelschule – Wirtschaftsschule Sicherung der Selbst- und Sozialkompetenz Konzept "Soziales Lernen", Patenschaften Integration Sprachfördermaß- nahmen, kleinere Klassen Jugendsozialarbeit
Betriebserkundungen, Übungsfirmen, Betriebspraktika
Berufsorientierende Zweige
Technik/Wirtschaft/Soziales
Systematische Zusammenarbeit
Mittelschule - Berufsschule
Mittelschule - Wirtschaft
Mittelschule - Arbeitsagentur

Die Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet ihre Schüler auf eine erfolgreiche berufliche Ausbildung vor.

Im Unterricht der Mittelschule wird auf die individuelle Förderung der Schüler im besonderen Wert gelegt.

Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 und eröffnet in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur Hochschulreife führen können.

Mögliche Abschlüsse an der Mittelschule:

  1.  erfolgreicher Mittelschulabschluss:

nach dem erfolgreichen Besuch der 9. Jahrgangsstufe

  1.  Qualifizierender Mittelschulabschluss (Quali):

Durch eine besondere Leistungsfeststellung kann der Schüler neben dem Hauptschulabschluss den „Quali“ (qualifizierender Mittelschulabschluss) erwerben.

  1. Mittlerer Schulabschluss: 

Der erfolgreiche Besuch der Mittlere-Reife-Klassen und die bestandene zentral gestellte Prüfung am Ende der 10. Jahrgangstufe führen zum mittleren Schulabschluss, der unter bestimmten Notenvoraussetzungen zum Eintritt in die Fachoberschule, nach Berufsausbildung in die Berufsoberschule oder mit Einführungsklasse in das Gymnasium berechtigt.


Die Bayerische Mittelschule muss mindestens folgende Bildungsangebote aufweisen: 

  • die drei berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales
  • ein (offenes oder gebundenes) Ganztagsangebot,
  • die Kooperation mit einer Berufsschule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur,
  • einen mittleren Bildungsabschluss auf dem Niveau von Wirtschafts- und Realschulen
  • die individuelle/modulare Förderung der Schüler im Klassenverband unter Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips sowie
  • Angebote der Jugendsozialarbeit bzw. von Förderlehrern



 in M 10:         Quali 9. Kl.     2,33 Durchschnitt
                                           

https://www.mittelschule.bayern.de/





Stark im Wissen - Stark als Person

  • BerufsorientierungMittlerer Schulabschluss
    Qualifizierender Hauptschulabschluss
    Erfolgreicher Hauptschulabschluss
    Erfolgreicher Hauptschulabschluss der PraxisklasseKlassenlehrerprinzipPraxisorientierter Unterrichtsansatz
    Betriebserkundungen, Übungsfirmen, Betriebspraktika
  • Berufsorientierende Zweige
    Technik/Wirtschaft/Soziales
  • Systematische Zusammenarbeit
  •          Mittelschule - Berufsschule
             Mittelschule - Wirtschaft
             Mittelschule - ArbeitsagenturSicherung der Kernkompetenzen
    Mathematik, Deutsch und Englisch durch individuelle Förderung:
    Modulare Förderung
    Förderstunden, Budgetstunden
  • Begabungsgerechtes Abschlussangebot
    nach 10 Jahren: Mittlerer Schulabschluss
    nach 9 Jahren: erfolgreicher Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, erfolgreicher Hauptschulabschluss der Praxisklasse
  • Kooperation
  •          Mittelschule – Realschule
             Mittelschule – WirtschaftsschuleSicherung der Selbst- und Sozialkompetenz
    Konzept "Soziales Lernen", Patenschaften
  • Integration
    Sprachfördermaß-
    nahmen, kleinere Klassen
  • Jugendsozialarbeit



Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung für Schüler der Mittelschule (Quali)

Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule können sich freiwillig einer besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule unterziehen.

Die Teilnahme an der Leistungsfeststellung setzt den Besuch des entsprechenden Faches voraus.

Fächer der besonderen Leistungsfeststellung:

Für alle Teilnehmer verpflichtend sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft u. Kommunikation (WG)

nach Wahl des Teilnehmers Englisch, Geschichte/Politik/Geographie (GPG) oder Natur und Technik (NT)

nach Wahl des Teilnehmers eines der Fächer Religionslehre/Ethik, Sport, Kunsterziehung, Informatik. Der Schüler kann hierbei nur ein Fach wählen, das er als benotetes Fach besucht hat.


Bewertung der besonderen Leistungsfeststellung 

Der Qualifizierende Abschluss der Mittelschule setzt sich für Schüler der Mittelschule zusammen aus den Jahresfortgangsnoten und den Noten der besonderen Leistungsfeststellung. Die Jahresfortgangsnote ist den Teilnehmern vor Beginn der besonderen Leistungsfeststellung für jene Fächer mitzuteilen, in denen sie sich der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen.
Ein Schüler hat den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erreicht, wenn er eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erreicht hat; dabei bleibt die 2. Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.

Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:

  • Addition der Jahresfortgangsnoten und der Noten der besonderen Leistungsfeststellung für jedes Fach
  • Gewichtung: Jahresfortgangsnoten und Noten der besonderen Leistungsfeststellung in Deutsch, Mathematik, WG, GPG und Englisch zählen doppelt.

Nachholung der besonderen Leistungsfeststellung

Eine Nachholung ist möglich, wenn der Schüler aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund an der besonderen Leistungsfeststellung teilweise nicht teilgenommen hat, im laufenden Schuljahr oder zu Beginn des kommenden Schuljahres. Nähere Einzelheiten, insbesondere die Anrechnung abgelegter Teile, Terminfeststellung und Aufgabenstellung, entscheidet die Feststellungskommission.


Nachholtermine Quali

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom .............. nachholen (§ 58 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt ein vom Staatlichen Schulamt eingesetztes Lehrerteam.

Nachholtermine MSA   Mittlerer Schulabschluss Klasse M-10

 .... bis . ......


Information für externe Prüfungsteilnehmer

Der Externe Abschluss der Mittelschule findet für das Schuljahr 2023/24 an der Mittelschule Wolfratshausen in untenstehendem Zeitraum statt.


Termine der Quali-Prüfung 2024





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