Leistungsfeststellung für Schüler der Mittelschule (Quali)

Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule können sich freiwillig einer besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule  unterziehen.

Die Teilnahme an der Leistungsfeststellung setzt den Besuch des entsprechenden Faches voraus.

Fächer der besonderen Leistungsfeststellung:

Für alle Teilnehmer verpflichtend sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft u. Kommunikation (WG)

nach Wahl des Teilnehmers Englisch, Geschichte/Politik/Geographie (GPG) oder Natur und Technik (NT)

nach Wahl des Teilnehmers eines der Fächer Religionslehre/Ethik, Sport, Kunsterziehung, Informatik. Der Schüler kann hierbei nur ein Fach wählen, das er als benotetes Fach besucht hat.


Bewertung der besonderen Leistungsfeststellung 


Der Qualifizierende Abschluss der Mittelschule setzt sich für Schüler der Mittelschule zusammen aus den Jahresfortgangsnoten und den Noten der besonderen Leistungsfeststellung. Die Jahresfortgangsnote ist den Teilnehmern vor Beginn der besonderen Leistungsfeststellung für jene Fächer mitzuteilen, in denen sie sich der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen.
Ein Schüler hat den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erreicht, wenn er eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erreicht hat; dabei bleibt die 2. Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.

Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:

  • Addition der Jahresfortgangsnoten und der Noten der besonderen Leistungsfeststellung für jedes Fach
  • Gewichtung: Jahresfortgangsnoten und Noten der besonderen Leistungsfeststellung in Deutsch, Mathematik, WG, GPG und Englisch zählen doppelt.


Nachholung der besonderen Leistungsfeststellung


Eine Nachholung ist möglich, wenn der Schüler aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund an der besonderen Leistungsfeststellung teilweise nicht teilgenommen hat, im laufenden Schuljahr oder zu Beginn des kommenden Schuljahres. Nähere Einzelheiten, insbesondere die Anrechnung abgelegter Teile, Terminfeststellung und Aufgabenstellung, entscheidet die Feststellungskommission.


Nachholtermine Quali


Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie nachholen (§ 58 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt ein vom Staatlichen Schulamt eingesetztes Lehrerteam.




Information für externe Prüfungsteilnehmer


Der Externe Abschluss der Mittelschule findet für das Schuljahr 2025/2026 an der Mittelschule Wolfratshausen statt.


Am externen qualifizierenden Mittelschulabschluss („Quali“) können Schüler und Schülerinnen teilnehmen, die im Schulsprengel der Mittelschule Wolfratshausen und Waldram wohnen. Der Schulsprengel Waldram umfasst die Wohnorte Münsing, Wolfratshausen-Waldram und Wolfratshausen-Farchet. 


Info-Veranstaltung zum externen Quali 2026 :


Die Infoveranstaltung zum externen Quali 2026 findet am 09. Februar 2026 um 18.00 Uhr online an der Mittelschule Wolfratshausen statt. Bitte lassen Sie sich den Link für die Online-Veranstaltung zusenden:


-> Bitte schreiben Sie eine Mail an die Mittelschule Wolfratshausen, um nähere Informationen zu erhalten: sekretariat@schule-wolfratshausen.de 


Alle interessierten Schülerinnen und Schüler werden gebeten, an dieser Online-Veranstaltung persönlich teilzunehmen. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung, die Prüfungsfächer und die Prüfungstermine.


Das ausgefüllte Anmeldeformular muss bis zum 25.02.2026 im Sekretariat der Mittelschule Wolfratshausen abgegeben werden.


Anmeldeformulare, die zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.